Bibliotheksordnung
Leitfaden zur Benutzung der Bibliothek
Die
folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, dass Sie sich in unserer
Bibliothek gut zurechtfinden. Sie informieren Sie auch über die
wichtigsten Bestimmungen zur Benutzung der Bücherei.
1. Anmeldung
Bei der Anmeldung erhält jede Leserin und jeder Leser einen
Leserausweis. Jede/r Leser/in muss eine Erklärung unterschreiben, in der
er/sie sich verpflichtet, die Leseordnung der Öffentlichen Bibliothek
Kaltern einzuhalten. Kinder brauchen bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres die Unterschrift der Eltern. Teilen Sie bitte Namens- und
Wohnungsänderungen der Bibliothek mit.
2. Ausleihe und Leihfrist
Bis auf ein paar speziell gekennzeichnete Nachschlagewerke können alle
Medien der Bücherei ausgeliehen werden.
Bei folgenden Medien besteht eine begrenzte Ausleihzahl: jeweils 1
CD-ROM, 1 Hörbuch, 2 Videos, 2DVDs, 4 MCs ,4 CDs und 10 Bücher pro
Person. Jede/r Leser/in kann maximal 15 Medien ausleihen.
Bei den Zeitschriften kann die jeweils aktuellste Ausgabe nicht
ausgeliehen werden.
Die Leihfrist beträgt generell vier Wochen, mit Ausnahme von Videos,
DVDs, Cds, CD-ROMs und Zeitschriften (zwei Wochen).
Alle Medien können persönlich oder telefonisch verlängert werden, wenn
keine Vorbestellung vorliegt.
3. Vormerkung
Das Bibliothekspersonal merkt auf Wunsch ausgeliehene Bücher für
interessierte Leser/innen vor und hält sie nach Rückgabe eine Woche für
den/die vorgemerkten Leser/in bereit.
4. Behandlung der Bücher
Bitte behandeln Sie die Bücher und die anderen Medien sorgfältig. Für
verunreinigte, beschädigte oder verlorene Medien hat
derjenige/diejenige, auf dessen Namen die Medien ausgeliehen sind,
vollständigen Ersatz zu leisten. Reparaturen sollen nicht selbst
ausgeführt werden.
5. Gebühren
Die Benutzung der Bücherei ist kostenlos. Wird die Leihfrist
überschritten, sind pro Medium und pro Woche 30 Cent zu bezahlen.
6. Medienaufstellung
Erzählende Bücher für Kinder (rote Signaturschildchen), Jugendliche
(gelbe Signaturschildchen) und Erwachsene (weiße Signaturschildchen)
stehen nach Interessenkreisen geordnet in den Regalen.
Sachbücher für Kinder (rote Signaturschildchen)und für Jugendliche
(gelbe Signaturschildchen) sind auch nach Interessenkreisen geordnet,
ebenso wie Sachbücher für Erwachsene (weiße Signaturschildchen).
Die Sachbücher für Erwachsene sind in 29 Interessenkreise eingeteilt
und nochmals durch Unterteilungen genauer spezifiziert.
01 Ausbildung & Beruf; 02 Bauen & Wohnen; 03 Essen &
Trinken; 04 Feste & Feiern; 05 Film & Theater; 06 Frau &
Mann; 07 Freizeit & Kreatives Gestalten; 08 Für Eltern; 09 Garten
& Pflanzen; 10 Geschichte 11 Körper & Geist; 12 Kunst; 13 Länder
& Reisen; 14 Literatur & Sprache 15 Musik; 16 Natur &
Umwelt; 17 Naturwissenschaften; 18 Pädagogik; 19 Politik; 20 Recht &
Gesetz; 21 Religion & Philosophie; 22 Schönheit & Mode; 23
Spiel; 24 Sport; 25 Südtirol; 26 Technik & Computer; 27 Tiere; 28
Wirtschaft ; 29 Zum Nachschlagen
Internetordnung
Richtlinien für die Benutzung des Internet
Die
Bibliothek erkennt den Nutzen von elektronischen Diensten als Mittel
zur Erfüllung der Bedürfnisse im Bereich Informatik und Bildung der
Bevölkerung an.
Mit der Errichtung von EDV-Arbeitsplätzen für die Nutzung von
Internetdiensten eröffnet die Bibliothek ihren Benutzern eine neue Art
der Literatur- und Informationsbeschaffung.
Die vorliegende Verordnung legt die Einzelvorschriften für die Benutzung
des Internet fest.
Art. 1 Benutzung des Computers
Der Computer wird nur vom Bibliothekspersonal eingeschaltet. Die
Computerkonfiguration darf nicht verändert werden, das Herunterladen von
Programmen ist untersagt. Internet ist ein offener Informationskanal
und nicht kontrollierbar. Deswegen kann die Bibliothek für die Art und
Qualität der Informationen keine Haftung übernehmen.
Art. 2 Wer Internet benutzen darf
Die Benutzung ist erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr gestattet.
Minderjährige Internetbenutzer müssen die Ermächtigung eines
Erziehungsberechtigten vorweisen oder von Erwachsenen begleitet werden.
Jeder Kunde darf in der Regeln nur eine Stunde pro Tag das Internet
nutzen. Sofern keine Vormerkungen anderer Benutzer vorliegen, können
diese auch überschritten werden. Die Benutzung von Internet ist für
maximal zwei Personen gleichzeitig pro Terminal erlaubt. Für den
Gebrauch von Internet ist eine Vormerkung notwendig. Wer mehr als 5
Minuten zu spät kommt, verliert sein Recht. Der Benutzer muss dem
Bibliothekspersonal den Anfang und die Beendigung der Verbindung
mitteilen. Die Kunden müssen selbst die notwendigen Grundkenntnisse für
die Benutzung des Internet besitzen. Das Bibliothekspersonal kann die
Benutzung überwachen und notfalls die Verbindung unterbrechen.
Angewählte Internetadressen werden gespeichert und können jederzeit
nachvollzogen werden.
Art. 3 Korrekte Benutzung des Internet
Internet darf nicht für Zwecke genutzt werden, die laut Gesetz verboten
sind. Der Benutzer ist laut geltendem Gesetz, bei entsprechend
unsachgemäßem Gebrauch von Internet zivil- bzw.
strafrechtlich haftbar.
Der Benutzer haftet für Verletzungen der Zugriffsrechte, des Copyrights
und von Benutzerlizenzen.
Die Internet-Verbindung darf nicht zu Geschäftszwecken wie
Abonnementsbestellungen oder Einkäufen benutzt werden.
Art. 4 Ausdrucke
Die Benutzer können bis maximal 20 DIN-A4-Blätter zum Preis von 15 Cent
pro Blatt ausdrucken. Sie dürfen nicht eigene Disketten verwenden.
Überspielungen sind nur auf Disketten möglich, die von der Bibliothek
zum Preis von 60 Cent zur Verfügung gestellt werden. Haben Disketten die
Bibliothek verlassen, dürfen sie nicht mehr auf dem Computer der
Bibliothek verwendet werden.
Art. 5 Kostenbeitrag
Für die Benützung des Internet sind folgende Tarife zu bezahlen:
1 St. € 3,00 I 50 Min. € 2,50 I 40 Min. € 2,00 I 30 Min. € 1,50 I 20
Min. € 1,00 I 15 Min. € 0,75 I 10 Min. € 0,50 I 5 Min. € 0,25
Art. 6 Maßnahmen bei Verstoß gegen die Regel
Bei Nichteinhaltung der in dieser Ordnung festgelegten Regeln sind
folgende Strafen möglich:
· Unterbrechung der Internetsitzung
· Aussetzung oder Ausschluss von der Möglichkeit den Internetdienst zu
nutzen
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